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   BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17   

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BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 (https://dejure.org/2018,10800)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.2018 - 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 (https://dejure.org/2018,10800)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 (https://dejure.org/2018,10800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG, § 18 Abs 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG
    Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen - zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Vizepräsidenten Kirchhof von der Ausübung seines Richteramtes wegen gutachtlicher Äußerungen seines Bruders und der Besorgnis der Befangenheit (hier: Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ausschluss eines Richters wegen Verwandtschaft mit einem an der Sache Beteiligten von der Ausübung seines Richteramts; Hilfsweise Beantragung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

  • rewis.io

    Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen - zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; BVerfGG § 19
    Antrag auf Ausschluss eines Richters wegen Verwandtschaft mit einem an der Sache Beteiligten von der Ausübung seines Richteramts; Hilfsweise Beantragung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Vizepräsidenten Kirchhof von der Ausübung seines Richteramtes wegen gutachtlicher Äußerungen seines Bruders und der Besorgnis der Befangenheit (hier: Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks)

  • datenbank.nwb.de

    Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen - zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen

  • heise.de (Pressebericht, 15.05.2018)

    Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgesuche zurückgewiesen: Ferdinand Kirchhof entscheidet in Sachen Rundfunkbeitrag mit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 148, 290
  • NVwZ-RR 2018, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16 -, www.bverfg.de, Rn. 17).

    Daher muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 135, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16 -, www.bverfg.de, Rn. 20).

    Denn im Rahmen des § 19 BVerfGG müssen die zusätzlichen Umstände, die geeignet sein sollen, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen, in der Person des abgelehnten Richters vorliegen (vgl. BVerfGE 135, 248 ).

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16 -, www.bverfg.de, Rn. 17).

    Daher muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 135, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16 -, www.bverfg.de, Rn. 20).

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16 -, www.bverfg.de, Rn. 17).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
    Daher erfordert eine Beteiligung jedenfalls eine enge, konkrete Beziehung zu den Verfahrensbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 47, 105 ).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    In den Verfahren 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17 und 1 BvR 836/17 sind die Verfassungsbeschwerden unbegründet, die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 981/17 ist begründet.
  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 21.538

    Erfolglose Nachbarklage gegen Neubau einer Lagerhalle

    Diesem in § 15 BauNVO bzw. § 34 Abs. 1 BauGB verankerten Gebot kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerfGE 148, 290 = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 21.537

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Tekturgenehmigung nach Zustimmung zum

    Diesem in § 15 BauNVO bzw. § 34 Abs. 1 BauGB verankerten Gebot kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerfGE 148, 290 = juris Rn. 21 m.w.N.).
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